Montag, 15. Mai 2017

OEG - Teil 1 -

Das Opfer ENTSCHÄDIGUNGSgesetz
 -  1.  Anzeige - 

Im September/Oktober 2008 informierte mich die Kriminaloberkomissarin im Polizeipräsidium Dortmund bei meiner Anzeige gegen den Freund meiner Mutter über die Möglichkeit einer „OPFER-Entschädigungs-RENTE“, kurz OEG genannt. Obwohl ich mich sehr genau über alles Mögliche informiert hatte und habe bzgl. einer Anzeige gegen einen männlichen Täter (damals über 42 Jahre alt -  leichter Haarverlust seiner dunkelblonden Haare an der Stirn und aufwärts, korpulent, Besitzer eines Gebrauchtwarenhandels in Dortmund Hörde, Mercedesfahrer und Yachtbesitzer und meinte immer, er hat die Weisheit gepachtet, großkotzig anlehnend an irgend einen Sitz mit einem Cuba Libre in der Hand - oder einen Calvados, nach dem Parfüm ARAMIS riechend, meist mit einer Havanna Zigarre in der Hand den Tag genießend - und sehr unsympathisch)
der 10 Jahre lang ein Mädchen missbraucht, misshandelt und vergewaltigt hat, war mir dies neu.
Dies Mädchen war ich. Ich war sieben, als es begann und fast 18, als es endete...  
Auch - obwohl ich die Sozialgesetze gelernt hatte in meinem Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik und dies erst vor einem Jahr der Anzige abgeschlossen hatte, hatte ich niemals in meiner Arbeit/meinen Praktika in zahlreichen sozialen Beratungs - und anderen Anlaufstellen im Grenzmilieu unserer Gesellschaft oder auch in der Familienberatungsstelle der Stadt von so etwas gehört. Ebenso nicht in der Beratungsstelle in Dortmund-Huckarde, in welcher ich mich habe informieren lassen über eine Berufsmöglichkeit, trotz dreier kleiner Kinder und einem abgebrochen Lehramtsstudium. Selbst als ich das Frauenhandbuch der Stadt Dortmund 2006 mit weiter gegeben, selber genutzt und oftmals studiert habe, stand auch dort nichts darüber drin. oder wenigstens eine Andeutung dessen…
Wie kam das!?
Wieder zu Hause war ich irritiert.
„Das OEG ist dafür da, Opfer einer sexuellen Gewalt zu entschädigen, dies wird nach Antragseingang im Versorgungsamt bearbeitet und die Errechnen Ihren Grad der Schädigungsfolgen (also was für Folgen der Missbrauch hinter lassen hat bei Ihnen), leider kann ich Ihnen darüber keinerlei Auskünfte geben, weil ich mehr und konkreteres auch nicht darüber weiß. Aber wenn Sie bei dem Versorgungsamt anrufen - oder auch beim Weißen Ring - können die Ihnen mit Sicherheit gerne weiterhelfen. Für den Weißen Ring arbeitet ehrenamtlich eine Anwältin, die können Sie anrufen.“
Ich war perplex. Und unfähig zu reagieren und tat erst einmal nichts.
Nach einem wirklich sehr seltsamen Vorfall mit meinem Opa im November 2008 tat ich es dann doch und rief erst einmal bei der Anwältin an - nach dem dritten Versuch und einem echt langweiligem Anrufbeantworter, erwischte ich sie doch noch und ich bekam einen Termin. Als ich dort war, erzählte ich ihr von meiner Anzeige und das sie mir ggf. weiter helfen könnte bzgl. eines Antrages auf Opferentschädigungsrente (schon damals hasste ich dieses Wort Opfer“ sehr - ich fühlte mich einfach sehr unwohl und sprach nur von dem OEG-Antrag… außer es wussten einige nicht, was ich meinte. Dann sprach ich es aus…
Die Anwältin wiederholte mehrmals, dass sie das hier ehrenamtlich macht und nicht immer alle Papiere da hätte und ich ja nun auch keine Klientin wäre, bei der Geld zu verdienen wäre, schließlich bin ich alleinerziehend mit drei kleinen Kindern und verdiene nicht so viel.   …
Ich wiederholte nochmal - diesmal verunsichert - das mir das von der Kriminaloberkomissarin gesagt wurde, dass ich zu ihr kommen  UND Hilfe bekommen würde…Sie grummelte, „Na klar, die machen es sich einfach, es ist ja nicht ihre Zeit, die dabei drauf geht …“ Ich war schockiert und entsetzt und sie sagte, ich soll doch einfach beim Versorgungsamt anrufen und den Antrag dort anfordern, dafür wären die Leute dort ja da. Und dann könnte ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe(PKH) stellen und sie dann damit erneut aufsuchen. Damit verabschiedete sie mich und ich war entlassen. Ich war sprachlos und völligst aus der Bahn geworfen - durch die Kriminaloberkomissarin hatte ich den Glauben wieder gefunden, das mir endlich geglaubt wird - und nun das! Was war das den nun wieder!? Ich fasse es einfach nicht - wenn ich so jemanden behandelt hätte, hätte ich weder mein Studium geschafft,  noch könnte ich so arbeiten … ich war deprimiert, sauer, ärgerlich, hoffnungslos und ging nach Hause zu meinen Kindern … Wieder hatte ich das Gefühl, es ist unwichtig. Passiert ist passiert… nach ein paar Tagen jedoch rief ich beim Versorgungsamt in Dortmund an und hatte einen Mann am Telefon. Als ich von dem Antrag sprach, wollte er wissen, was mir den passiert wäre und das er das wissen müsste, er würde mich schließlich weiter leiten müssen. Wie peinlich war mir das, wieder jemanden grob erklären zu müssen, worum es ging... und er verband mich weiter. Wider musste ich erklären, worum es ging  - und wieder wurde ich weiter verbunden - mittlerweile bezweifelte ich die Aussage der Polizistin, ob es diesen Antrag überhaupt geben würde! Doch nach dem ich die Geschichte erneut grob zusammen fasste, sagte der Mann zu mir am Telefon, dass er mir den Antrag zu senden würde und ich den ausgefüllt wieder dahin schicken müsste. Sonst nichts. Er notierte sich meine Adresse und ein paar Tage später erhielt ich den Antrag per Post. Als ich ihn öffnete, habe ich nur gedacht, wieder so viele Fragen… und eines Abends setze ich mich hin als die Kinder schliefen und füllte ihn aus.
Wieder einmal zweifelte ich an das, was mir passiert war, was ich empfand, wahrnahm… und stolperte über so viele Fragen, die mich irre werden ließen.
Ich verwies auf Ärzte und versuchte Daten zu erinnern, was mir schwerfiel… ich erinnere mich kaum an etwas, außer an meine Schulzeit. Irgendwann hatte ich ihn aber fertig, kopierte ihn und schickte ihn weg.
Ich hörte nichts mehr, bis im Frühjahr 2009.

Der Antrag auf Opferentschädigungsrente wurde abgelehnt.
In diesem Jahr ließ ich dann Widerspruch einlegen von einer Anwältin und es lief weiter… 

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